Der von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) beschlossene und ab 2020 geltende Schwefelgrenzwert wird spürbare Auswirkungen für Schiffseigner und Hafenbehörden mit sich bringen. Daher ist es sehr wichtig, sich gut auf diesen Stichtag vorzubereiten. Die neue Regelung tritt zusätzlich zu den bestehenden Emissionsschutzzonen, den Sulfur Emission Control Areas (SECA), in Kraft, in denen bereits heute nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelmassenanteil von 0,1% verbrannt werden dürfen. Im Folgenden haben wir zu Ihrer Orientierung die wichtigsten Aspekte dieser Regelwerke zusammengefasst.
Europäische Union – In der Europäischen Union schreibt die EU-Schwefelrichtlinie in Häfen die Einhaltung eines strengen Grenzwertes von nur 0,1% Schwefelgehalt vor. Dieser Grenzwert gilt seit dem 1. Januar 2015 für alle innerhalb der nordeuropäischen SECA-Sonderzone betriebenen Schiffe.
Daneben bestehen regionale Unterschiede. So gilt in manchen EU-Ländern, darunter Belgien und Deutschland, die Wasserrahmenrichtlinie auch für das Ablassen von Abwässern aus Scrubbern. Es ist zu erwarten, dass weitere Mitgliedstaaten der EU diesen Beispielen in den nächsten Jahren folgen werden.
China und Hong Kong – Für Schiffe, die im Hongkonger Hafen vor Anker gehen, gilt aktuell ein Grenzwert von 0,5%. China hat signalisiert, dass es für küstennahe Bereiche in den Regionen Hongkong/Guangzhou und Shanghai, einschließlich dem Golf von Bohai, ein Regelwerk in Anlehnung an die SECA-Zonen einrichten will. China favorisiert dabei ein gestaffeltes System, das zunächst in den großen Häfen die Einführung eines Schwefelgrenzwertes von 0,5% vorsieht. Ab 2019 soll der Geltungsbereich dieser Vorschrift auf alle Häfen und Seegebiete ausgedehnt werden.
Möglicherweise entschließt sich China aber auch, 2020 einen offiziellen Antrag zur Einrichtung einer ECA-Zone bei der IMO zu stellen und im Zuge dessen den Schwefelgrenzwert auf 0,1% zu senken.
Kalifornien – Kalifornien – Die dortige Emissionsschutzbehörde, die Californian Air Resources Board (ARB), hat für alle Schiffe, die sich innerhalb einer Küstenschutzzone von 24 Seemeilen befinden, einen eigenen Grenzwert von 0,1% erlassen. Die Vorschriften erlauben ausschließlich die Verwendung von schwefelarmem Gas oder Dieselöl (DMA und DMB). Ausnahmen bilden hier nur zeitlich begrenzte Genehmigungen für den Einsatz von Scrubbern im Rahmen von Forschungsprojekten. Das Regelwerk soll im Laufe dieses Jahres überprüft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Überprüfung im Ergebnis dazu führen wird, dass die geltenden ECA-Vorschriften für ausreichend erklärt werden.
Weltweit – Außerhalb der SECA-Zonen darf der Schwefelanteil heute die Grenze von 3,5 % nicht überschreiten. Ab Januar 2020 gilt dagegen der neue von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) beschlossene Schwefelgrenzwert von 0,5%, und zwar für alle an Bord eines Schiffes verwendeten Schiffskraftstoffe und Bunkeröle.
Für die IMO ist offensichtlich, welchen Nutzen der neue Grenzwert für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bringen wird. Nach einer vom IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee) im Jahr 2016 durchgeführten Studie würde die Nicht-Umsetzung des 0,5%-Grenzwertes in den fünf Jahren zwischen 2020 und 2025 weltweit zu 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen führen.
Für die Schiffeigner wird die Einführung des neuen Grenzwertes weitreichende Folgen haben. Nach Schätzungen der IMO könnten bis zu 700.000 Schiffe von einer Umstellung betroffen sein. Seit den 1960er Jahren sind die von der modernen Schifffahrt ausgehenden Folgen für die Umwelt, vor allem für die Luft- und Wasserqualität, ein besonderes Anliegen der IMO. Von der Einführung der neuen Schwefelgrenzwerte werden große positive Effekte für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt, insbesondere in Küstengebieten und in der Nähe von Häfen, erwartet.
Gegenwärtig besteht noch eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Durchsetzung der neuen Regeln.
Laut der IMO „werden Sanktionen von den einzelnen Unterzeichnerstaaten (Flaggen- und Hafenstaaten) des MARPOL-Übereinkommens festgelegt. Die IMO selbst legt keine Strafen oder Sanktionen fest. Das ist Sache des jeweiligen Unterzeichnerstaates.“
Hitachi High-Tech möchte Ihnen dabei helfen, die neuen Vorschriften einzuhalten. Hierfür können wir Schiffseignern, die den Kraftstoffschwefelgehalt an Bord überprüfen möchten, oder Hafenbehörden zur Umsetzung ihrer Überwachungsaufgaben zwei Typen von Analysegeräten auf Röntgenfluoreszenzbasis anbieten. Wir verfügen über mehr als vierzig Jahre Erfahrung mit Röntgenfluoreszenzanalysegeräten für die petrochemische Industrie. Unser tragbares Gerät Handgerät X-MET8000 und unser Auftischstationäres- Analyzersegerät LAB-X5000 sind für die Messung von Schwefelgehalten von 0 bis 5% vorkalibriert. Sie sind sehr bedienerfreundlich und erfordern nur minimale Einarbeitung. Beide Geräte erfüllen die einschlägigen, weltweit von Prüflaboren für Schwefelanalysen angewendeten Normen ASTM D4294, IP336 und ISO8754. Ganz gleich, ob Sie beide Geräte kombinieren oder einzeln verwenden. Mit diesen Röntgenfluoreszenzlösungen stellen Sie sicher, dass Sie die zukünftig geltenden Vorschriften einhalten und nicht der Gefahr von Sanktionen ausgesetzt sind.
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KontaktFallstudie: Werkstoffanalyse von Wälzlagerprodukten mit dem X-MET8000 RFA Handgerät bei Kugellager-Express
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